Der Nationale Qualifikationsrahmen Österreich (NQR) erfasst und ordnet die Qualifikation von Ausbildungen in 8 Niveaus basierend auf eine Empfehlung des europäischen Parlamentes zur Errichtung eines gemeinsamen europäischen Referenzrahmens.
Die Klinische Psychologie sowie die Gesundheitspsychologie erreichen das höchste Qualifikationsniveau (Niveau 8).
Gemäß NQR verfügen Klinische Psychologen und Gesundheitspsychologen über folgende Kompetenzen.
Er/Sie verfügt über
- Experten-/Expertinnenwissen auf höchstem Niveau in seinem/ihrem Arbeits- oder Lernbereich (z. B. über Sachverhalte, Grundsätze,Materialien, Verfahren, Methoden, Zusammenhänge, Vorschriften und Normen etc.) zur eigenständigen Bewältigung von komplexen Aufgaben und Herausforderungen
- umfassendes Wissen aus verschiedenen Disziplinen, das zur Bewältigung von Aufgaben und Herausforderungen in seinem/ihrem Arbeits- oder Lernbereich erforderlich ist
- die Fähigkeit, neu erworbenes Wissen in die Weiterentwicklung seines/ihres Arbeits- oder Lernbereiches einzubringen sowie zur Schaffung neuen Wissens und neuer Teildisziplinen beizutragen
Er/Sie ist in der Lage, in seinem/ihrem Arbeits- oder Lernbereich
- neue Erkenntnisse aus der praktischen Tätigkeit sowie aus der wissenschaftstheoretischen Auseinandersetzung abzuleiten und für Innovationen (z. B. im Bereich von Verfahren, Prozessen,Materialien, Produkten etc.) zu nutzen
- unter Anwendung verschiedener Forschungsmethoden neues Wissen und neue Erkenntnisse zu generieren
- neue Ergebnisse und Erkenntnisse aufzubereiten, zugänglich zu machen, mit relevanten Akteuren und Akteurinnen zu diskutieren und zu vertreten
Er/Sie ist in der Lage, in seinem/ihrem Arbeits- oder Lernbereich
- neues Wissen und neue Erkenntnisse zugänglich zu machen und damit zur Weiterentwicklung von Lernenden/Mitarbeiter/innen beizutragen
- durch neu generiertes Wissen sowie durch neue Erkenntnisse an der Weiterentwicklung mitzuwirken
(Quelle: Qualifikationsregister NQR)
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